Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regelwerk für die Vermietung von Hütten oder Campingplätzen

Mit der Buchung und Bezahlung akzeptierst du die folgenden Bedingungen:

  1. Ordnung und Wohlbefinden
    • Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Ordnungsvorschriften auf dem Gelände einzuhalten.
    • Der Check-out muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen.
    • Eventuelle Flüssiggasanlagen sowie Wohnwagen oder Wohnmobile müssen geprüft und in einem zugelassenen Zustand sein.
    • Es ist wichtig, Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
    • Es darf keine laute Musik gespielt werden, und ab 22:00 Uhr muss der Geräuschpegel niedrig sein und es dürfen keine störenden Geräusche auftreten.
  2. Reinigung
    Die Reinigung ist nicht im Mietpreis enthalten. Wenn die Hütte oder der Platz bei der Abreise nicht ordnungsgemäß gereinigt ist, wird eine Reinigungsgebühr von 500 kr pro angefangener Stunde berechnet.
  3. Verschleiß und Schäden
    Normaler Verschleiß ist im Mietpreis enthalten. Jegliche Sachbeschädigung über den normalen Verschleiß hinaus wird zum Marktwert in Rechnung gestellt.
  4. Meldung von Schäden beim Check-in
    Eventuelle Schäden oder Mängel müssen innerhalb von 1 Stunde nach dem Check-in gemeldet werden.
    • Die Meldung muss sowohl per Bild (an den angegebenen Kontakt senden) als auch durch eine Nachricht an die Rezeption erfolgen.
    • Geschieht dies nicht, kann der Mieter für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden, die bei der Abreise entdeckt werden.
  5. Haftung
    Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Hütte oder der Platz mit Sorgfalt genutzt wird und sich dort keine unbefugten Personen ohne Genehmigung aufhalten.

Durch die Bezahlung der Buchung akzeptierst du diese Regeln und Bedingungen.

 

Mietbedingungen für Fahrräder

  1. Verantwortung des Mieters
    Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Fahrrad und eventuelle dazugehörige Ausrüstung von der Entgegennahme bis zur Rückgabe.
  2. Schäden am Fahrrad
    • Normaler Verschleiß, wie Schmutz oder eine abgesprungene Kette, liegt nicht in der Verantwortung des Mieters.
    • Alle Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen, werden vom Mieter zu den tatsächlichen Reparaturkosten ersetzt.
    • Wenn das Fahrrad während der Mietzeit beschädigt wird, ist der Mieter schadensersatzpflichtig, sofern nicht angemessene Schutzmaßnahmen nachgewiesen werden können.
  3. Diebstahl
    • Das Fahrrad muss abgeschlossen sein, wenn es unbeaufsichtigt gelassen wird.
    • Im Falle eines Diebstahls wird dem Mieter der aktuelle Marktwert des Fahrrads in Rechnung gestellt, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der Diebstahl trotz ordnungsgemäßer Verriegelung und Aufbewahrung erfolgt ist.
    • Bei Diebstahl ist innerhalb von 24 Stunden eine polizeiliche Anzeige erforderlich, und eine Kopie der Anzeige muss dem Vermieter ausgehändigt werden.
  4. Sonstige Ausrüstung
    • Alle weiteren Ausrüstungsgegenstände, die im Zusammenhang mit dem Fahrrad gemietet werden – z. B. Helm, Kindersitz, Schloss, Werkzeug oder Fahrradkorb – unterliegen denselben Bedingungen wie das Fahrrad.
    • Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl solcher Ausrüstung wird dem Mieter der Marktwert der Ausrüstung in Rechnung gestellt.
  5. Rückgabe
    • Das Fahrrad und eventuelle Ausrüstung müssen zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden.
    • Eine verspätete Rückgabe wird mit 100 kr pro Std. berechnet.
    • Wenn das Fahrrad oder die Ausrüstung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, gilt dies als vermisst, und der Mieter wird gemäß Punkt 3 und 4 belastet.
  6. Zustimmung zu den Bedingungen
    Durch das Mieten des Fahrrads und eventueller Ausrüstung bestätigt der Mieter, dass er diese Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie vollumfänglich akzeptiert.